Allgemeine Geschäftsbedindungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) in der jeweils gültigen Form gelten für alle Dienstleistungen der Hundeschule CanisComm.
Änderungen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung bindend, dies gilt auch für eine Änderung der schriftlichen Form. Eine Bestätigung der Änderung per E-Mail der Hundeschule wahrt die Schriftform.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Wunsch des Kunden in schriftlicher Form ausgehändigt, ansonsten sind sie jederzeit im Internet unter www.caniscomm.de einsehbar.
§ 2 Angebot, Anmeldung, Preise
CanisComm bietet Einzelstunden, Gruppenstunden, sowie Seminare und Workshops an. Der Vertrag kommt mit der Teilnahme des Kunden am Hundeschulunterricht an Einzelstunden, Gruppenstunden und Workshops bzw. Seminaren zustande. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, diese wird dem Kunden auf Wunsch ausgehändigt und ist im Internet unter www.caniscomm.de einsehbar.
CanisComm entscheidet nach Einschätzung des Trainingsstandes des Mensch Hund Teams über die Aufnahme in die Gruppenstunden. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Gruppe besteht nicht.
Der Preis für den Unterricht und Teilnahme an Einzel-, Gruppenstunden sowie Workshops und Semiaren ist grundsätzlich per Vorkasse auf Rechnung auf das Geschäftskonto von CanisComm zu überweisen oder per Barzahlung vor Unterrichtsbeginn zu entrichten.
Bei Seminaren oder Workshops kann die Teilnahme davon abhängig gemacht werden, dass der vereinbarte Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlt ist.
Sollte der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen oder der Rechnungsbetrag vor Beginn des Unterrichts nicht gezahlt sein, hat der Kunde keinen Anspruch auf Teilnahme am Unterricht. In diesem Fall ist die Hundeschule berechtigt, Aufwendungsersatz in Höhe des Preises des Unterrichts zu verlangen.
§ 3 Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Unterricht von CanisComm erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Der Unterricht findet an wechselnden Orten statt. Nach Vereinbarung werden auch Hausbesuche gemacht.
Alle Hunde sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, stets angeleint zu führen. Den Anordnungen des Trainers ist im Hinblick auf die Sicherheit anwesender Menschen und Hunde sofort nachzukommen.
Der Hundehalter verpflichtet sich, sämliche Verunreinigungen seines Hundes unaufgefordert vollständig zu beseitigen und zu entsorgen. Die Tüten dafür sind selbst mitzubringen.
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Eine Kontrolle der Unterlagen durch CanisComm muss aufgrund der Versicherung des Kunden nicht zwingend erfolgen. Auf Verlangen hat der Kunde jedoch Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
Die Teilnahme von läufigen Hündinnen erfolgt in Absprache mit dem Trainer.
Über andere Erkrankungen oder Besonderheiten des Hundes ist der Trainer vor der Unterrichtseinheit zu informieren.
§ 4 Absagen
1.Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichts muss 24 Stunden vor Beginn durch den Hundehalter erfolgen. Eine Erstattung bereits bezahlter Beträge erfolgt nur wenn dem Kunden kein Ausweichtermin angeboten werden kann. Bei einer späteren Absage verbleibt es bei der Zahlungspflicht des Kunden.
2.Bei Seminaren oder Workshops kann der Kunde bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei stornieren. Sagt der Kunde bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung ab, ist er verpflichtet, die Hälfte des Preises zu zahlen. Bei späteren Absagen bleibt es bei der vollen Zahlungspflicht.
3.Muss ein Termin aus wichtigen Gründen, z.B. Erkrankung des Trainers, abgesagt werden, ist der Kunde berechtigt, einen Ersatztermin zu verlangen. Kommt ein Ersatztermin nicht zustande, ist der Kunde von der Pflicht zur Zahlung frei, etwaig gezahltes Entgelt wird erstattet.
4.Eine Gruppenstunde ist ausgelegt auf 4 bis 6 Mensch-Hund Teams und geht über 90 Minuten (4 Teams) oder 120 Minuten (6 Teams). Bei einer zu geringen Beteiligung (bis 2 Teilnehmer) oder speziellen Wetterverhältnissen behält sich CanisComm vor, die Trainingszeit anzupassen, ohne das der Hundeschule ein finanzieller Nachteil entsteht.
5.Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung auf eine dritte Person ist nur nach individueller Absprache mit dem Trainer möglich.
§ 5 Haftung
CanisComm haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Diese Haftung ist auf das zweifache der Unterrichtsgebühr beschränkt, soweit es sich um Körperschäden handelt.
Caniscomm übernimmt weiterhin keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden jeglicher Art, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt wurden. Alle Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer auf den bestehenden Hauftungsausschluß in Kenntnis zu setzen.
Für Sach- und Personenschäden, die durch mitgebrachte Hunde entstehen, haftet der Hundehalter oder der Eigentümer. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden ist Voraussetzung für die Teilnahme.
Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch Anwendung und Ausführung von Trainingsvorschlägen entstehen, haftet der Hundeführer selbst.
§ 6 Sonstiges
Seminarunterlagen, Scripte und sonstige schriftliche Materialien, die dem Hundehalter im Rahmen des Trainings ausgehändigt werden sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
§ 7 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Herzogenrath.
(Stand Januar 2019)